Welchen Segelschein/Führerschein benötige ich?

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Vorraussetzung, um eine Yacht bei uns zu chartern, ist der SBF-Binnen
(Sportbootführerschein Binnen).

AUSNAHME:
Wer keinen
Sportbootführerschein besitzt, kann trotzdem ein Schiff unter bestimmten
Voraussetzungen chartern und führen. Nach einer ca. 3-stündigen
Einweisung durch den Vercharterter können Sie mit der sog.
“Charterbescheinigung” lossegeln. Die Bescheinigung gilt für die Dauer
der Mietzeit. Mit ihr dürfen Sie ein maximal 15 m langes und 12 km/h
schnelles Boot führen (Gebiet: Von Dömitz an der Elbe über Schwerin und
die Müritz bis nach Mildenberg an der Havel). Für Boddengewässer
und Rügen benötigen Sie den Sportbootführerschein See.

Wer aus einem anderen EU-Land in
Deutschland eine Yacht chartert, benötigt keinen deutschen Führerschein. Die
Regel lautet: Wer in seinem Heimatland die Berechtigung hat, eine entsprechende
Yacht zu führen, der darf dies auch in Deutschland. (Je nach Land mit Schein
oder auch ohne). Es gilt hier also das “Heimrecht”.